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Frage Antwort

Wo kann ich mich über meine Rechte und Pflichten informieren?

Alle wichtigen Rechte und Pflichten findest du hier: 

Schüler*innen Fibel

Darf der Lehrer mir das Handy abnehmen?

Wenn mit dem Gerät der Unterricht gestört wurde, darf es von dem Lehrer in Gewahrsam genommen werden. WICHTIG: Der Lehrer darf nicht überprüfen ob mit dem Handy Nachrichten verschickt wurden etc. Auch muss der Schüler die Möglichkeit haben es am Ende des Schultages sein Handy beim Lehrer oder  im Sekretariat abzuholen. Alles andere währe ein Unverhältnismäßiger eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers.

Darf der Lehrer kleine "Briefchen", die er gefunden hat, (vor)lesen?

Nein, in diesem Fall werden sogar 2 Rechte der Schüler missachtet:

1. Auch wenn der Brief nicht in einem Umschlag steckt, gilt das Briefgeheimnis.

2. Der Schüler darf für sein Verhalten nicht unwürdig behandelt werden, was beim vorlesen vor der Klasse eindeutig der Fall ist.

Darf der Lehrer Schüler vor die Tür stellen.

Ja, allerdings nur, wenn er ausdrücklich die anweisung gegeben hat, dass der Schüler vor der Tür stehen bleiben muss. Ansonsten verletzt er seine Aufsichtspflicht. Auch darf ein Schüler nur vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er die anderen bei ihrem recht auf Bildung stört.

 Wer sind wir?

Wir sind der StadtSchülerRat Leipzig (SSRL), die Interessenvertretung der Leipziger Schülerschaft.

Was ist unsere Aufgabe?

Die Leipziger Schülerschaft vor der Stadt und den zuständigen Ämtern zu vertreten.

Wen vertreten wir?

Wir vertreten die Schüler von Leipzigs Förderschulen, Oberschulen, Berufsschulzentren und Gymnasien.

Warum nicht auch die Freien und Grundschulen?

Bei den Freien Schulen ist nicht die Stadt Leipzig der Träger und kann somit nicht über diese Schulen beschließen. Grundschulen vertreten wir deshalb nicht weil es den Grundschülern noch nicht möglich ist alle Inhalte unsere Arbeit zu verstehen und auf den VV's aktiv mitzuwirken.  

Welche Organe hat der StadtSchülerRat?

Zum einen das größte Beschlussfassende Organ: Die Vollversammlung. Sie besteht aus den Schülersprechern der Stadt Leipzig.

Zwischen den Vollversammlungen vertritt der gewählte Vorstand diese.

Die Landesdelegierten vertreten den StadtSchülerRat Leipzig vor dem LandesSchülerRat Sachsen.

Was ist die Aufgabe von den Landesdelegierten?

Sie nehmen zum eine aktiv an unseren Vorstandssitzungen teil. Zum anderen fahren sie 2 mal im Jahr zu den Landesdelegiertenkonferenzen. Das ist wie unsere Vollversammlung auf Landesebene.

Was können wir machen wenn eine Schule ein Problem hat?

Wenn wir über einen Missstand an einer Schule erfahren, diskutieren wir das vorgehen in unseren Vorstandssitzung und setzen uns dann mit dem Zuständigen Amt in Verbindung.

Wann und wo sind eure Sitzungen?

Wir treffen uns immer Mittwochs von 17:00 – 19:00 Uhr in der Lessingstraße 7. Unsere Vollversammlungen finden ganztägig im neuem Rathaus statt.

Was kann ich machen wenn ich euch unterstützen will aber auf der VV nicht gewählt wurde?

Unsere Vorstandsitzungen sind öffentlich. Das heißt, wenn ihr Interesse habt könnt ihr einfach mal vorbei kommen. Falls ihr euch dauerhaft beteiligen wollt kann der Vorstand euch zum Berater wählen.

Was ist der Unterschied zwischen euch und dem Jugendparlament?

Das Jugendparlament vertritt alle Jugendlichen von 14- 21 Jahren in Leipzig bezogen auf jegliche Probleme, die es gibt. Wir fokussieren uns auf Probleme, die mit der Schule zu tun haben.


Wenn ihr noch weitere Fragen habt, könnt ihr euch gerne über das Kontaktformular an uns wenden.

Bitte den Code eingeben:

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Kontakt

StadtSchülerRat Leipzig

Lessingstraße 7

04109 Leipzig

 

Tel: +4915259000694

 info@ssrleipzig.de



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